Bußgeldverfahren gegen mich eingestellt - Rechtsanwalt Gordon pankalla berichtet!
Am 18.11.20 soll ich in Berlin einen Verstoß gegen die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung begangen haben. Der Grund dafür: Ich trug im Freien keine Maske und mein Attest wurde nicht anerkannt. Wie ein Schwerverbrecher musste ich mich vor Ort ablichten lassen.
In einem späteren Schreiben warf man mir dann tatsächlich vor ein Gefälligkeitsattest zu besitzen. Daraufhin kontaktierte ich meinen Anwalt Gordon Pankalla aus Köln, der sich der Sache annahm, wodurch das Verfahren gemäß §47 abs.2 OWiG eingestellt wurde.
Gordon Pankalla erklärt hier noch einmal die Rechtslage und stellt wichtige Informationen zur verfügung, die jeder für sich nutzen kann.
Mein Name ist Maurice Janich, ich bin Pädagoge und Visualisierungstherapeut, hochsensibel und hochbegabt, lebe meine Berufung und helfe (hoch) begabten und (hoch) sensiblen Kindern und Eltern.
„WENN DU MENSCHEN HINAUS AUS EINER KRISE HELFEN MÖCHTEST, MUSST DU DEN WEG BEREITS GEGANGEN SEIN."
Aufgrund traumatischer Kindheitserlebnisse litt ich jahrelang unter psychosomatischen Erkrankungen, bis ich eine Methode entdeckte, die mir half, meine Schwierigkeiten hinter mir zu lassen – die Kraft meiner Gedanken, das Visualisieren, das Denken in Bildern.
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