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‼️ Wichtige Richtigstellung‼️

103 Ansichten· 01 Marsch 2022
Romi
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Im Corona

⁣👉 Videostatement von Beate Bahner vom 28. Februar 2022 zur Haftung der Ärzte im Falle von Impfschäden.



Die MBVSV ist schon seit Mai 2020 in Kraft und ist mangels "Epidemischer Lage von Nationaler Tragweite" im Zweifel seit November 2021 nicht mehr in Kraft.


Ärzte sind nicht nach der "Medizinischer Bedarf Versorgungs-Sicherstellungsverordnung" von der Haftung befreit, wenn sie impfen!

Vielmehr sind Ärzte in jedem Fall weiter haftbar nach dem Patientenrechtegesetz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten, nach den allgemeinen Regelungen des BGB und auch wegen der Impfung eines bedenklichen Impfstoffs im Sinne der §§ 5, 8 AMG.

🟥 Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht

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Leon Neudenk
Leon Neudenk 3 Jahre .

Heute beginnen bei der WHO in Genf die Verhandlungen über ein verbindliches Pandemieabkommen
https://nichtohneuns-freiburg.....de/heute-beginnen-be
Wenn es verabschiedet wird, verlieren die Staaten die nationale Kontrolle über die Massnahmen.
Am 1. März beginnen in Genf die Verhandlungen über ein internationales Abkommen zur Prävention und Bekämpfung von Pandemien.

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