Todesstrafe bei Aufruhr oder Aufstand ist EU-Rechtsbestandteil!
0
0
26 Ansichten·
10 Juni 2024
Eigentlich wurde die Todesstrafe in allen EU-Mitgliedsstaaten abgeschafft.
Im heutigen Zeitgeist gilt sie selbst bei Schwerverbrechern wie Mördern, Terroristen, Vergewaltigern und Kinderschändern als Tabu.
Die wenigsten wissen allerdings, dass es für Brüssel hierbei mehrere Ausnahmen gibt, die Staatsorganen das Töten von Menschen erlauben.
Und zwar wenn sie gegen die Obrigkeit aufbegehren, dann legitimieren die EU-Gesetze auch die Anwendung der äußersten Gewalt, denn für die Absicherung ihrer Macht tun die Globalisten anscheinend alles.
Zeig mehr
0 Bemerkungen
sort Sortiere nach